NEUJAHRSEMPFANG NETZWERK SCHWABEN

NEUJAHRSEMPFANG NETZWERK SCHWABEN

Datum/Zeit
13/01/2025
18:30 Uhr

Ver­an­stal­tungs­ort
Uni­ver­sel­le Ulm im Sci­ence Park III
Max-Born-Straße
89081 Ulm


Neue Kon­tak­te knüp­fen & Bezie­hun­gen intensivieren

ABLAUF
18:30 Uhr Einlass
19:00 Uhr Begrüßung
19:15 Uhr Jeder Teil­neh­mer stellt sich in 45 Sekun­den den ande­ren Teil­neh­mern vor.
ab 20:15 Uhr Netz­wer­ken bei Imbiss und Getränken

Das bereits tra­di­tio­nel­le Neu­jahrs­tref­fen vom Netz­werk Schwa­ben bie­tet Geschäfts­füh­rern und Füh­rungs­kräf­ten aus der Regi­on eine per­fek­te Platt­form, um direkt zu Jah­res­be­ginn bestehen­de Kon­tak­te zu inten­si­vie­ren und neue Bezie­hun­gen zu knüpfen.

Nach der Begrü­ßung hat JEDER Teil­neh­mer die Mög­lich­keit, sich und sein Unter­neh­men in 45 Sekun­den kurz vor­zu­stel­len. Danach besteht – bei Imbiss und Geträn­ken – die Chan­ce mit den ande­ren Teil­neh­mern ins Gespräch zu kom­men und so neue Geschäfts­kon­tak­te zu knüpfen.

Wir freu­en uns auf Sie und einen abwechs­lungs­rei­chen Abend.

Leis­tun­gen:
In den Teil­neh­mer­ge­büh­ren pro Ver­an­stal­tung sind fol­gen­de Leis­tun­gen ent­hal­ten: Vor­trag, Imbiss und Geträn­ke sowie die MwSt.

Teilnahme-/Zahlungsbedingungen:
Eine Rück­erstat­tung des Ticket­prei­ses ist nur bei recht­zei­ti­ger Abmel­dung per E‑Mail (info@​netzwerk-​experten.​com) bis 6 Wochen vor der Ver­an­stal­tung mög­lich. Eine Über­tra­gung des Tickets an eine ande­re Per­son ist jeder­zeit mög­lich. Pro­gramm­än­de­run­gen aus wich­ti­gem Anlass behält sich der Ver­an­stal­ter vor. Für even­tu­ell auf­tre­ten­de Personen- und Sach­schä­den wird kei­ne Haf­tung übernommen.

Daten­schutz:
Die Anmel­de­da­ten ver­wen­det der Ver­an­stal­ter aus­schließ­lich zur Orga­ni­sa­ti­on der Ver­an­stal­tung und zur Infor­ma­ti­on über wei­te­re Ver­an­stal­tun­gen. Mit sei­ner Unter­schrift wil­ligt der Teil­neh­mer einer Doku­men­ta­ti­on und Bericht­erstat­tung über die Ver­an­stal­tung in allen Medi­en ein. Ton‑, Bild oder Film­auf­nah­men auf der Ver­an­stal­tung sind nur nach Zustim­mung des Ver­an­stal­ters zulässig.